§ 1)
Anlagennutzung*
(Reithalle, Außenplatz an der Reithalle, Außenplatz am Kringel)
Die Anlagennutzung bezieht sich auf jeweils einen Reiter und einen weiteren direkten Familienangehörigen pro Pferd/Pony.
1. |
Pferd/Pony |
150,00 € / Jahr |
25,00 € / Monat |
2. |
Pferd/Pony |
75,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
3. |
Pferd/Pony |
75,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
4. |
Pferd/Pony |
75,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
§ 2)
Reitbeteiligung**
Die Reitbeteiligung bezieht sich auf einen Reiter pro Pferd/Pony, das bereits in der Anlagennutzung erfasst ist.
1. |
Pferd/Pony |
70,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
2. |
Pferd/Pony |
40,00 € / Jahr |
15,00 € / Monat |
3. |
Pferd/Pony |
40,00 € / Jahr |
15,00 € / Monat |
4. |
Pferd/Pony |
40,00 € / Jahr |
15,00 € / Monat |
*Beispiel Anlagennutzung
Beispiel 1:
Ein Pferd ist für ein Jahr angemeldet. Auf diesem Pferd dürfen ein Hauptnutzer + sein Kind/Ehegatte reiten. Kommt ein weiterer Nutzer hinzu, wird für diesen eine Reitbeteiligung** fällig.
Beispiel 2:
Zwei Pferde sind für ein Jahr angemeldet. Für diese Pferde gilt jeweils Beispiel 1.
Gleiches gilt für die monatliche Nutzung.
**Beispiel Reitbeteiligung
Beispiel 1:
Ein Pferd ist für ein Jahr angemeldet. Ein Nicht-Familienmitglied möchte dieses Pferd reiten. Der Reiter muss jetzt eine Reitbeteiligung anmelden.
Beispiel 2:
Ein Pferd ist für ein Jahr angemeldet. Ein drittes Familienmitglied möchte dieses Pferd reiten. Der Reiter muss jetzt eine Reitbeteiligung anmelden.
Gleiches gilt für die monatliche Nutzung.
§ 3)
Fremdreiter
Von Reitern, die zu einmaligen Lehrgängen oder Unterrichten die Anlagen nutzen, jedoch keine Vereinsmitglieder sind oder keine Anlagennutzung/Reitbeteiligung angemeldet haben, wird eine Pauschalgebühr von 10,00€ pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag berechnet.
Reiter, die regelmäßig die Anlage zu Unterrichten / Lehrgängen benutzen, müssen aus versicherungstechnischen Gründen Vereinsmitglied werden. Die Hallennutzungsgebühr beläuft sich dann auf 5,00 € pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag. Optional steht die Anmeldung einer ganzjährigen Hallennutzung frei.
§ 4)
Vermietung der Räumlichkeiten
Das Casino der Reithalle kann grundsätzlich nur mit einem Mietvertrag und der darin veranschlagten Kaution vermietet werden. Die Mietkosten betragen für Mitglieder des Vereins 50,00 €/Tag.
Das Untervermieten ist verboten!
Diese Gebührenordnung gilt für alle Hallennutzer. Ausnahmen sind schriftlich durch den Vorstand zu genehmigen.
Beschluss vom 18.02.2018,
Hombressen, den 18.02.2018
- Der Vorstand -